AGB
Vertragspartner
- InfraX GmbH
- Großlohering 64a
- 22143 Hamburg
- Geschäftsführer
- Kevin Tolwinski
- Registereintrag
- Amtsgericht Hamburg, HRB 194802
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- DE457817583
- Stand
- November 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der InfraX GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber) über Projektsteuerungs-, Beratungs- und Planungsleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Projektsteuerung, Projektplanung und begleitende Beratung nach dem jeweils gültigen Angebot. Eine Garantie für den Projekterfolg wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die Leistungen gelten als erfüllt, wenn sie nach anerkannten Standards der Branche und entsprechend dem vereinbarten Umfang erbracht wurden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen durch unterlassene Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen. Der Auftragnehmer kann bei ausbleibender Mitwirkung nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und bereits erbrachte Leistungen abrechnen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen.
§ 5 Leistungszeit und Fristen
Fristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse verlängern Fristen entsprechend der Dauer der Behinderung. Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Auftraggeber zumutbar.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Werktagen, abzunehmen oder Mängel schriftlich zu rügen.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 BGB).
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Pflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus. Ausnahmen bestehen, wenn gesetzliche Offenlegungspflichten greifen oder die Informationen bereits öffentlich bekannt sind.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an Konzepten, Analysen, Berichten, Plänen oder anderen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe oder Bearbeitung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
§ 11 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten verletzt oder der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät.
Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Weitere Rechtstexte
Die Anbieterkennzeichnung finden Sie im Impressum, Informationen zum Umgang mit Ihren Daten in unserer Datenschutzerklärung.
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen der InfraX GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie sind nicht auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anwendbar.